Dr. med. Christoph Herkel
Sprechzeiten
Terminsprechstunde | Akutsprechstunde mit Termin | |
---|---|---|
Montag | 8.30-12.30 Uhr | 12.30-13.30 Uhr |
Dienstag | 14.00-17.45 Uhr | 17.45-18.45 Uhr |
Mittwoch | 8.15-12.30 Uhr | 12.30-13.30 Uhr |
Donnerstag | 14.00-17.45 Uhr | 17.45-18.45 Uhr |
Freitag | nach Dienstplan |
Vita und berufliche Laufbahn
- 1970: Geboren in Freiburg
- 1976-90: Schulzeit in Freiburg, Titisee-Neustadt und El Toro (USA)
- 1990-91: Zivildienst in der individuellen Schwerbehindertenbetreuung in Heidelberg
- 1993-2000: Medizinstudium in Freiburg und Innsbruck
- 2001-09: Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Innere Medizin im KH in Breisach und Müllheim, Chirurgie im KH Breisach und Loretto KH Freiburg, Allgemeinmedizin in Todtnau
- 2010-12: Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin in Freiburg
- 2013-16: Leitender Betriebsarzt der SICK AG in Waldkirch
- 2016: Niederlassung als Hausarzt im Praxiszentrum Wiehre (Übernahme Praxis P. Forsbach)
Ich bin verheiratet und lebe mit meiner Frau und meinen drei Kindern in Freiburg.
Hausärztliche Tätigkeit
Als Hausarzt betreue ich Sie und Ihre gesamte Familie bei akuten und chronischen Erkrankungen aus dem gesamten Gebiet der Allgemeinmedizin, auch kleinere chirurgische Eingriffe können in der Praxis vorgenommen werden. Neben der hausärztlichen Grundversorgung sind Gesundheitsvorsorge und Prävention von Krankheiten ein wichtiger Teil meiner Tätigkeiten.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Praxis aufzusuchen, führe ich Hausbesuche durch. Selbstverständlich betreue ich Seniorinnen und Senioren in Pflege- und Altenheimen sowie pflegebedürftige Patientinnen und Patienten in Ihrem häuslichen Umfeld.
Zusatzqualifikationen
- Notfallmedizin
- Suchtmedizin
- Reisemedizin
Arbeitsmedizin
Als Facharzt für Arbeitsmedizin nach mehrjähriger Tätigkeit als Betriebsarzt biete ich Ihnen das gesamte Spektrum arbeitsmedizinischer Leistungen an.
- arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung. Zum Beispiel Beratung und Untersuchung
- für Atemschutzträger der Gruppe 2 und 3 („Feuerwehruntersuchung“) (G26)
- für Tätigkeiten in Subtropen- oder Tropen (G35)
- für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdungen (G42)
- für Tätigkeiten bei Bildschirmarbeit (G37)
- für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Eignungsuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (z.B. G25 und G41)
- Untersuchungen nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
- Arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Betriebes nach Arbeitssicherheitsgesetz §3
- Belehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz
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